Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Timo Wenzel
Staplerschulung-Wenzel.de
Steingasse 12
63694 Limeshain
Telefon: 0177/5298437
E-Mail: staplerschulung-wenzel@gmx.de
1.Staplerschulung-Wenzel.de führt Seminare für die Verkehrswirtschaft durch. Die Teilnahme ist jedem freigestellt, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Anmeldung muß vorab schriftlich erfolgen. Die Anmeldung kann per E-Mail, per Signal oder Whats App oder per SMS an uns gesendet werden
1.1 Maßgebliche AGB ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Verbraucher i. S. d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder überwiegend selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmen i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Auftraggeber i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.2. Vertragspartner ist die Firma Staplerschulung-Wenzel.de, es sei denn, ein anderer Vertragspartner ist im Rahmen besonderer Angebote ausdrücklich bezeichnet
1.3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4. Die Vertragssprache ist deutsch. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir an einigen Stellen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form (generisches Maskulinum), zum Beispiel "der Besucher". Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.
1.5. Der Vertrag kommt durch Ihre Anmeldung und unsere Anmeldebestätigung zustande. Die auf unserer Internetseite (www.staplerschulung-wenzel.de) veröffentlichten Darstellungen und Inhalte stellen noch kein verbindliches Angebot seitens der
Firma Staplerschulung-Wenzel.de dar, sondern lediglich eine Aufforderung an Sie zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss in Form der Anmeldung. Sie können vom Veranstalter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Vertragspartners zurückgezogen oder abgeändert werden. Die automatisch an Sie übersandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar
1.6. Der Vertrag ist geschlossen, sobald Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung (per E-Mail) oder eine Rechnung von uns erhalten haben.
Mit der Anmeldung bestätigt der Auftraggeber die geistige und körperliche Eignung des jeweiligen Teilnehmers für das jeweilige Seminar. Der Auftraggeber bzw. der Teilnehmer hat selbst auf die einzelnen Voraussetzungen der angebotenen
Lehrgänge zu achten und nur solche Teilnehmer anzumelden, welche alle Voraussetzungen erfüllen.
Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen bzw. aus einer begonnenen Veranstaltung wieder auszuladen, wenn er offensichtlich die Voraussetzungen nicht erfüllt oder den Ablauf gefährdet.
1.7. Der Seminarort ist Steingasse 12, 63694 Limeshain (oder für Inhouse-Seminare im Angebot oder der Anmeldebestätigung). Verlegungen des Seminarortes sind vorbehalten. Die Seminare beginnen in der Regel um 8:00 Uhr und enden um 17:00 Uhr. Letztendlich gelten die Angaben in der Anmeldebestätigung.
1.8. Veranstaltungen können aus von dem Veranstalter nicht zu vertretenen Gründen (z. B. Erkrankung des Referenten, Nichterreichen der seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl oder technische Gründen) abgesagt werden.
Stornierungskosten im Zusammenhang mit der Anreise und der Übernachtung werden von uns nicht übernommen.
Programmänderungen aus dringendem Anlass behalten wir uns vor. Bei einer Absage durch den Veranstalter wird dieser versuchen den Auftraggeber auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Auftraggeber einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der bereits gezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.
1.9. Alle nötigen Informationen zum Ablauf des Seminars erhält der Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn des Seminars.
1.10. Wir speichern Ihre Anmeldedaten und weitere notwendigen Daten, die wir zur Durchführung unseres Angebots benötigen.
Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Datenschutzerklärung
2. Der Unterricht wird in deutscher Sprache abgehalten.
3. Die Seminargebühren sind fällig bei Beginn des Unterrichts (Firmenseminare auf Rechnung). Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abbruch des Seminars begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung.
4. Der Rücktritt muss schriftlich und per Einschreiben dem Veranstalter sieben Tage vor Seminarbeginn zugegangen sein. Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als sieben Tage vor Seminarbeginn, ist der Veranstalter berechtigt eine Stornogebühr zu berechnen. Sie beträgt 33,33% der Seminargebühr. Ist keine schriftliche Kündigung erfolgt, so ist die halbe Seminargebühr fällig. Geht die fällig gewordene Stornogebühr innerhalb von vierzehn Tage nach Rechnungsstellung beim Veranstalter ein, kann sie innerhalb eines halben Jahres in voller Höhe für das gleiche, vom Teilnehmer gebuchte Seminar angerechnet werden.
5. Das gesamte Lehrmaterial ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigung oder Weitergabe, Einspeicherung in elektronische Systeme oder Übersetzungen sind nur mit schriftlicher Erlaubnis des Verfassers gestattet. Das gilt auch für Teile aus Gesamtwerken und Unterlagen des Veranstalters.
6. Die Seminargebühren sind fällig bei Beginn des Unterrichts (Firmenseminare auf Rechnung). Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abbruch des Seminars begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung. Die SFS ist Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21a) bb) UStG .
7. Nach der schriftlichen Anmeldung der Seminarteilnehmer erstellen wir eine Terminbestätigung. Terminverlegungen sind vorbehalten.
8. Staplerschulung-Wenzel.de haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen aller Art. Die Teilnahme an einem Lehrgang/Seminar garantiert nicht das Bestehen der Erfolgskontrolle bzw. Prüfung.
9. Es gelten die jeweils in unseren Geschäftsräumen ausgehängte Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Staplerschulung-Wenzel.de
10. Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:
a) wenn er erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht oder
b) wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
c) wenn er nicht den Anweisungen des Ausbilders folge leistet
d) wenn er fahrlässig seine und die Gesundheit der anderen Teilnehmer aufs Spiel setzt
e) sich unangemessen verhält
11. Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und sonstigem Anschauungsmaterialien verpflichtet
12. Der Gerichtsstand ist der Ort des zuständigen Gerichts.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Timo Wenzel
timo-wenzel-tischlerei.de
Steingasse 12
63694 Limeshain
Telefon: 0177/5298437
E-Mail: schreinerei_wenzel@gmx.de
AGB des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks (aktuellster Stand)
1. Anzuwendendes Recht
Es gilt deutsches Recht.
2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1 Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag
des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein
Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers
zustande.
2.2 Lieferverzögerung
Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt,
rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des
Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige
Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist
um die Dauer der Verzögerung.
Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil
ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund
von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten
Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber
über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist.
Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.3 Mangelrüge
Offensichtliche Mängel müssen von Unternehmern zwei Wochen nach
Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden.
Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher
Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
2.4. Mangelverjährung
Die Mangelverjährung bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung
betreffen, beträgt ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung
darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne
Rücksicht auf die Person des Vertragspartners.
2.5 Umsetzung der Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die
mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber
gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.
Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel
nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern
nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung
oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann
der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei
Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.
2.6. Anlieferung
Beim Anliefern wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das
Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere
Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude
verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2.
Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber
bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der
Arbeiten des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Personen durch
Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die
entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt.
2.7 Abschlagszahlung
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe
des Wertzuwachses eine Abschlagzahlung verlangt werden.
2.8 Fälligkeit
Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert,
bzw. abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung
sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
3. Förmliche Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die
Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich
und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde.
Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
4. Pauschalierter Schadensersatz
Kündigt der Auftraggeber vor Bauausführung den Werkvertrag, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme als
Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das
Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Technische Hinweise
5.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungs arbeiten durchzuführen sind, insbesondere:
– Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder
zu fetten
– Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
– Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind
jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung
nachzubehandeln
Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich
anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer
und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch
Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
5.2 Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird
die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle
dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung
vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des
Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges
Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des
Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom
Auftraggeber/Bauherrn zu veranlassen ist.
5.3 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und
Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen,
bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien
(Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.
5.4 Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B.
Fenster, Treppen, Parkett) für geeignete klimatische Raumbedingungen
(Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.
6. Zahlung
Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt,
angenommen.
7. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung
Eigentum des Auftragnehmers.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der
Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich in
Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu
unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken,
zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
8.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen
Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem
Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus
der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten
Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei
Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber
gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und
Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt
der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.
8.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in
das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon
jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von
Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des
Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen
Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.
8.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im
Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück
eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den
Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf
Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der
Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den
Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der
Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber
steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im
Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der
übrigen Gegenstände.
9. Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält
sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen
ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen
zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des
Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
10. Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist weder zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, noch ist er hierzu bereit.
11. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!